29.04.2024
Jährliche Inspektionspflicht für Lagereinrichtungen
Lagereinrichtungen und Regale
müssen laut DGUV Regel 108-007 (BGR 234) nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik betrieben und geprüft werden. §10 der BetrSichV verlangt regelmäßige Kontrollen der Lagereinrichtungen durch befähigte Personen. Die europäische Norm DIN EN 15635 legt den Umfang und Ablauf der Inspektion von Lagereinrichtungen und Regalen fest.
Regalbediengeräte
Ebenfalls unterliegen Regelbediengeräte basierend auf der DIN EN 528 einer verpflichtenden regelmäßigen Prüfung durch eine sachkundige Person. Der Hersteller schreibt dafür ein Zeitintervall basierend auf den Vorgaben der MRL von nicht mehr als 12 Monaten vor.
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